Pflegevertrag

Vor dem Beginn der Pflege wird ein Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen.

  • Der Inhalt des Pflegevertrages ist gesetzlich geregelt
  • Keine Kündigungsfristen für den Pflegebedürftigen
  • Der Pflegeumfang mit dem Kostenvoranschlag wird beigefügt.