Vor dem Beginn der Pflege wird ein Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen.
- Der Inhalt des Pflegevertrages ist gesetzlich geregelt
- Keine Kündigungsfristen für den Pflegebedürftigen
- Der Pflegeumfang mit dem Kostenvoranschlag wird beigefügt.